Pickerl für Österreich
Auf den Autobahnen und Schnellstrasse von Österreich gilt die Mautpflicht, welche in Form einer Vignette, einer GO-Maut oder einer Streckenmaut entrichtet wird. Die österreichische Vignette wird im Volksmund Pickerl genannt.
Auf allen Personenkraftwagen, Motorrädern und Wohnmobilen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht muss bereits bei der Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstrasse eine Vignette ordnungsgemäss angebracht sein. Das verhindert eine mögliche Ersatzmautzahlung von mindestens EUR 120.
Kauf von Klebevignetten und digitalen Vignetten
Beim ACFL bzw. beim ACS erhalten Sie Klebevignetten mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder einem Jahr.
Seit Ende 2018 gibt es alternativ die digitale Vignette, welche online vorab unter anderem über den Mautshop der Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), Wien, verkauft wird. Die online-Vignette gilt frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf.
Gesonderte Streckenmauttarife fallen bei baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen an, welche direkt an der jeweiligen Mautstelle oder vorab online mit der digitalen Streckenmaut bezahlt werden können.
Für alle Lastkraftwagen, Busse und schweren Wohnmobile mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen wird auf den Autobahnen und Schnellstrassen in Österreich eine fahrleistungsabhängige Maut fällig. Für diese Fahrzeuge muss eine GO-Box gekauft werden, welche ausschliesslich an einer GO-Box Vertriebsstelle erhältlich ist.
Weitere Informationen zum Pickerl für Österreich erhalten Sie auf der Website der ASFINAG (https://www.asfinag.at/maut-vignette/).