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Vignette für die Schweiz

Für das Benutzen der Schweizer Autobahnen und Autostrasse (Nationalstrasse 1. und 2. Klasse) muss seit 1985 eine Abgabe bezahlt werden. Diese wird in Form einer Autobahnvignette erhoben, welche für CHF 40 beim ACFL bzw. beim ACS erhältlich ist.

Die Vignette ist jeweils vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr gültig. Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis. Sie ist an eine von aussen gut sichtbare Stelle auf die Innenseite der Frontscheibe zu kleben.

Bitte beachten Sie, dass auch Anhänger mit einer eigenen Autobahnvignette versehen werden müssen. Hier muss die Klebevignette an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebrachte werden.

Die Verwendung von Hilfsmitteln wie Klebestreifen oder -folien ist verboten.

Seit dem 1. August 2023 kann die e-Vignette auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Bern, unter folgendem Link bezogen werden (https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-private/strassenabgaben-private/vignette-autobahngebuehren.html).

Die ursprüngliche Klebevignette wird ihren Platz dennoch behalten und zunächst nicht durch die e-Vignette ersetzt. Beide sind parallel im Einsatz und kosten je CHF 40.

Erst wenn weniger als 10 % aller Vignetten physisch (Klebevignetten) ausgestellt werden, soll die Produktion der Klebevignetten ganz eingestellt werden.

Die e-Vignette ist die digitale Variante der Klebevignette. Beim online-Kauf der e-Vignette werden Ihre Daten auf einem Server gespeichert, welche für Kontrollzwecke des Kaufs benötigt werden. Es findet jedoch kein Tracking von Fahrzeugen statt.

Beim Kauf der e-Vignette sollten drei Dinge beachtet werden:

  • Fahrzeugkategorie
  • Zulassungsland
  • Kontrollschild


Informationen wie zum Beispiel wer die Vignette kauft oder das Auto lenkt, sind nicht relevant.

Die e-Vignette ist an ein Kontrollschild gebunden, die Klebevignette an ein Fahrzeug. Der Vorteil der e-Vignette ist also, dass bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Wechselnummer keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.

Ein einmaliger Kontrollschildwechsel zum Beispiel im Falle eines Umzugs ist neu ebenfalls möglich.

Ein Tausch / Wechsel von der aktuellen Klebevignette zur e-Vignette ist weder möglich noch notwendig. Die Vignette 2026 wird (als Klebevignette oder e-Vignette) ab dem 1. Dezember 2025 verfügbar sein.

Busse ohne gültige Vignette

Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültige Vignette mit einem abgabepflichtigen Fahrzeug eine Nationalstrasse benutzt oder die Vignette vorschriftswidrig verwendet, wird mit einer Busse von CHF 200 bestraft.

Vignette problemlos entfernen

So können Sie Ihre Vignette ohne Rückstände entfernen:

Mit einem Vignettenschaber: Am einfachsten funktioniert das Entfernen mit einem Schaber. Die Klinge unter eine Ecke der Vignette schieben und mit wellenartigen Bewegungen von der Scheibe lösen. Die Rückstände mit Glasreiniger oder Wasser befeuchten und ebenfalls mit dem Schaber beseitigen.

Mit Glasreiniger: Die Vignette mit dem Glasreiniger einsprühen, etwas einwirken lassen und nach wenigen Minuten die Vignette abziehen.

Mit einem feuchten Tuch: Mit einem feuchten Tuch und etwas Druck über die Vignette reiben, welche die Feuchtigkeit aufsaugt und sich dann ablöst.

Mit Bremsreiniger oder Nagellackentferner: Den Bremsreiniger oder Nagellackentferner auf ein Tuch geben und die Vignette damit einreiben. Anschliessend kann die Vignette abgezogen werden.

Mit einem Föhn: Durch die Wärme des Föhns löst sich der Klebstoff. Die Vignette lässt sich dann einfach von der Scheibe. entfernen. Achtung: Vor allem bei kalten Scheiben kann die Wärme dazu führen, dass die Scheibe zerspringt.

Weitere Informationen zur Autobahnvignette für die Schweiz erhalten Sie auf der Website des BAZG (https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html).